Freitag, Mai 18, 2007

Lex Doener



Wie eine Studie des Bundesministeriums zur Vereinheitlichung der Lebensumstände in den alten und neuen Gebieten der BRD (BuMiVeLe) belegt, gibt es im Bundesgebiet immer noch nennenswerte Gebiete, in denen die Versorgung mit Pizza und Dönerkebab nicht sichergestellt ist.
Um diesen Missstand zu beheben, hat der deutsche Bundestag das "Gesetz zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Grundnahrungsmitteln", kurz "Lex Döner", verabschiedet.
Es sieht vor, umzuschulende Arbeitslose in Gebieten anzusiedeln, in denen es keine ausreichende Anzahl von Schnellimbissen gibt. In Kursen wird den zukünftigen Dönören und Pizzeuren das notwendige Grundwissen vermittelt: "Mit alles?", "Swiebeln?", "Sassiki?", "Bisken schaf?" sowie die Maßeinheiten groß, mittel, klein. Um auf regionale Eigenheiten einzugehen, wird das Angebot Bundeseinheitlich um einige Spezialitäten ergänzt: Pizza Saumagen, Döner aus Weißwurst oder Labskaus, Pizza Schwarzbrot. Dafür wird die „Festschreibung der Berliner Verkehrsauffassung für das Fleischerzeugnis Dönerkebab“ geändert. Gleichzeitig wird durch die zuständigen Kammern ein neuer Lehrberuf eingerichtet, der DöPi-Meister.
Um zu gewährleisten, dass die Imbisse auch in strukturschwachen Gebieten wirtschaftlich tragbar sind, wird die Bevölkerung verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche in Betrieben einzukehren, die das Bundespizzadöner- Gütesiegel (BuPiDö) vorzuweisen haben und dort zu festgelegten Preisen einen Verzehr vorzunehmen. Bedürftige haben Anspruch auf staatliche Unterstützung, für nicht mobile Bürger wird ein Bringdienst eingerichtet.
Zur Überprüfung wird eine mit einem RFID- Chip versehene, so genannte Dönercard eingeführt, die eine ständige Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften ermöglicht.
Die nächsten Punkte auf der Agenda des Ministeriums sind die Vereinheitlichung der Trink-, Wohn- und Arbeitsumstände.

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